Straßenzulassung ABE E-Scooter
E-Scooter mit Zulassung
Nicht nur Fahrzeuge, sondern auch ihre Bestandteile müssen den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung sowie der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechen. Andernfalls dürfen sie nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Sind Fahrzeug und Fahrzeugbestandteile konform der StVO und StVZO, erhalten sie die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Im Beitrag klären wir die wichtigsten, allgemeinen Fragen rund um die Allgemeine Betriebserlaubnis. Unter anderem: Welche gesetzlichen Grundlagen gelten, welche Bußgelder riskiert man, wenn man ohne ABE erwischt wird und was benötigt man zur Beantragung einer neuen ABE?
Was ist die Allgemeine Betriebserlaubnis?
Die Allgemeine Betriebserlaubnis, kurz ABE, ist die Erlaubnis zur Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs und dessen Bauteilen. Die Betriebserlaubnis ist in Deutschland Teil des Zulassungsverfahrens – manche Fahrzeuge brauchen überdies ein amtliches Kennzeichen. Ohne eine Betriebserlaubnis entspricht das Fahrzeug nicht den nationalen Vorgaben und darf nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
Jeder Pkw benötigt eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), diese wird automatisch erteilt, wenn der Fahrzeugschein ausgehändigt wird. Werden am Fahrzeug Änderungen vorgenommen, muss eine Prüfgesellschaft diese Änderungen abnehmen und in den Fahrzeugbrief eintragen.
Teilnahme am Straßenverkehr nur mit Allgemeiner Betriebserlaubnis
Um die Allgemeine Betriebserlaubnis für sein Fahrzeug zu erhalten, müssen bestimmte Vorgaben erfüllt sein. So schreibt Paragraf 20 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vor, dass ein anerkannter Sachverständiger einer Prüfstelle oder Prüfer des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) die Abnahme durchführen muss. Fahrzeuge, die serienmäßig produziert werden, haben in der Regel eine sogenannte Typengenehmigung. Das bedeutet, dass der Fahrzeughersteller eine Prüfung hat vornehmen lassen und alle Fahrzeuge der Serie dem geprüften Typ entsprechen.
Jedes Serienfahrzeug erhält eine Datenbestätigung gemäß Paragraf 20 der StVZO (Muster 2d), die bei der Fahrzeugzulassung vorzulegen ist. Ferner müssen Fahrzeug-Einzelteile, beispielsweise wenn Veränderungen an einem Fahrzeug vorgenommen wurden, den Vorgaben des 22. Paragrafen der StVO (Einzelbetriebserlaubnis für Fahrzeuge, EBE) entsprechen. Auch für Fahrzeuge, die aus dem Ausland importiert wurden und in Deutschland zugelassen werden sollen oder komplett selbst konstruiert sind, gelten Vorgaben – nämlich die des 21. Paragrafen der StVZO (Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile). All diese Regelungen tragen zur eigenen Sicherheit des Fahrzeugführers und zur Sicherheit bei der Teilnahme am Straßenverkehr bei.
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